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verfahrensrecht:antrag_beim_prozessgericht
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Antrag beim Prozessgericht

§ 486 (1) ZPO

Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen.

siehe auch

§ 486 ZPO → Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren
Regelt die örtliche Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach den Vorschriften der ZPO.

verfahrensrecht/antrag_beim_prozessgericht.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

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