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verfahrensrecht:anfechtung_des_urteils_durch_die_partei_und_ihren_streithelfer [2021/12/07 09:07] – mfreund | verfahrensrecht:anfechtung_des_urteils_durch_die_partei_und_ihren_streithelfer [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Anfechtung des Urteils durch die Partei und ihren Streithelfer ====== | ||
+ | Wenn eine Partei und ihr Streithelfer ein Urteil anfechten, liegt grundsätzlich ein einheitliches Rechtsmittel vor, über das einheitlich zu entscheiden ist.((BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - X ZR 81/19 - Diskontinuierliche Funkverbindung; | ||
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+ | Bei einer [[streitgenössische Nebenintervention|streitgenössischen Nebenintervention]] im Sinne von § 69 ZPO ist die Zulässigkeit der von einer Partei und ihrem Streithelfer eingelegten Rechtsmittel hingegen grundsätzlich gesondert zu beurteilen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 66 ZPO -> [[Nebenintervention]] |
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