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verfahrensrecht:allgemeine_verfahrensvoraussetzungen

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 +====== Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ======
 +
 +Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen sind \\
 +
 +-> [[Parteifähigkeit]] und  \\
 +-> [[Prozeßfähigkeit]] der Parteien, sowie die  \\
 +-> [[Prozeßführungsbefugnis]] des Klägers. 
 +
 +Der [[Vertretung|Verfahrensbevollmächtigte]] muß selbst [[Prozeßfähigkeit|prozeßfähig]] sein und  benötigt möglicherweise eine [[Vollmacht]].
 +
 +Ggf. ist von der Klägerin [[Prozeßkostensicherheit]] zu leisten.
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Prozeßvoraussetzungen]]
 +
  
verfahrensrecht/allgemeine_verfahrensvoraussetzungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1