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verfahrensrecht:akteneinsicht

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 +====== Akteneinsicht ======
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 +
 +
 +§ 299 (1) ZPO -> [[Akteneinsicht der Parteien]] \\
 +§ 299 (2) ZPO -> [[Akteneinsicht Dritter]] \\
 +§ 299 (3) ZPO -> [[Elektronische Akteneinsicht]] \\
 +§ 299 (4) ZPO -> [[Ausnahmen von der Akteneinsicht]] \\
 +
 +-> [[Gegenstandswert des Akteneinsichtsverfahren]]
 +
 +Den Verfahrensbeteiligten steht das Recht zur Akteneinsicht jederzeit zu (§ 299 (1) ZPO -> [[Akteneinsicht der Parteien]]). Ausgenommen sind die internen, eine Entscheidung vorbereitenden Schriftstücke des Gerichts (§ 299 IV ZPO).
 +
 +Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.((BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - X ZB 14/20 - Akteneinsicht XXV))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 31 PatG, § 99 (3) PatG -> [[Patentrecht:Akteneinsicht]] \\
 +§ 99 (3) PatG -> [[Patentrecht:Akteneinsicht in Verfahren vor dem Bundespatentgericht]] \\
 +§ 62 (1) MarkenG -> [[Markenrecht:Akteneinsicht]] \\
 +Artikel 128 (1) EP -> [[EP:Akteneinsicht]] (EP) \\
 +
 +-> [[Patentrecht:Akteneinsicht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]] (Patentrecht) \\