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verfahrensrecht:ablieferung_des_gepfaendeten_geldes_an_den_glaeubiger

Ablieferung des gepfändeten Geldes an den Gläubiger

siehe auch

§ 815 ZPO → Gepfändetes Geld
Regelt den Umgang mit gepfändetem Geld im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

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