Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Dieser Teil regelt den Anwendungsbereich des Gesetzes und enthält Übergangsbestimmungen für Werke und Rechte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind. Es werden Bestimmungen für den urheberrechtlichen Schutz deutscher Staatsangehöriger, ausländischer Staatsangehöriger, Staatenloser und Flüchtlinge getroffen. Außerdem werden Übergangsregelungen zur Schutzdauer und zur Rechtsnachfolge behandelt, sowie abschließende Regelungen wie das Register für anonyme und pseudonyme Werke und das Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt.
Abschnitt 1 (§§ 120–128) → Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieser Abschnitt behandelt den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes für deutsche Staatsangehörige, ausländische Staatsangehörige, Staatenlose und ausländische Flüchtlinge.
Abschnitt 2 (§§ 129–137r) → Übergangsbestimmungen
Dieser Abschnitt enthält Übergangsbestimmungen für Werke, Verträge und Rechte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind.
Abschnitt 3 (§§ 138–143) → Schlussbestimmungen
Dieser Abschnitt enthält Schlussbestimmungen, einschließlich Regelungen zum Register anonymer und pseudonymer Werke, Datenschutz und Inkrafttreten des Gesetzes.
UrhG → Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Urhebern und verwandten Leistungsschutzrechten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de