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urheberrecht:urheberrechtsgesetz_teil_4

Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG Teil 4)

In diesem Teil werden ergänzende Schutzbestimmungen, wie der Schutz technischer Maßnahmen und die Durchsetzung von Schrankenbestimmungen, geregelt. Er umfasst auch Vorschriften zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, sowie straf- und bußgeldrechtliche Vorschriften. Weiterhin werden die Verfahren bei Zollmaßnahmen und die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung bei urheberrechtlich geschützten Rechten beschrieben.

Abschnitt 1 (§§ 95a–96) → Ergänzende Schutzbestimmungen
Dieser Abschnitt enthält Regelungen zum Schutz technischer Maßnahmen wie Kopierschutz und Verschlüsselung sowie zur Durchsetzung von Schrankenbestimmungen.

Abschnitt 2 (§§ 97–111c) → Rechtsverletzungen
Die Ansprüche bei Rechtsverletzungen, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft, werden hier geregelt.

Abschnitt 3 (§§ 112–119) → Zwangsvollstreckung
Dieser Abschnitt enthält Regelungen zur Zwangsvollstreckung in urheberrechtlich geschützte Rechte und verwandte Schutzrechte.

siehe auch

UrhG → Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Urhebern und verwandten Leistungsschutzrechten.

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