Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dieser Teil behandelt die sogenannten verwandten Schutzrechte, die Leistungen und Produkte schützen, die nicht unter das klassische Urheberrecht fallen, wie wissenschaftliche Ausgaben, Lichtbilder, und die Rechte ausübender Künstler. Der Schutz umfasst auch Tonträger, Sendeunternehmen, Datenbankhersteller und Presseverleger. Ausführlich geregelt sind die Rechte und Pflichten der jeweiligen Rechteinhaber, die Vergütung bei Nutzung dieser Leistungen und die Schranken dieser Rechte. Es wird auch festgelegt, wie lange diese Schutzrechte bestehen und welche Ausnahmen es gibt.
Abschnitt 1 (§§ 70–71) → Schutz bestimmter Ausgaben
Dieser Abschnitt behandelt den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben von urheberrechtlich nicht geschützten Werken, sofern diese das Ergebnis wissenschaftlicher Arbeit sind.
Abschnitt 2 (§§ 72–72) → Schutz der Lichtbilder
In diesem Abschnitt wird der Schutz von Lichtbildern und ähnlichen Erzeugnissen geregelt.
Abschnitt 3 (§§ 73–84) → Schutz des ausübenden Künstlers
Die Rechte ausübender Künstler, wie Schauspieler, Musiker oder Tänzer, werden hier beschrieben.
Abschnitt 4 (§§ 85–86) → Schutz des Herstellers von Tonträgern
Der Hersteller von Tonträgern erhält das exklusive Recht, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Abschnitt 5 (§§ 87–87) → Schutz des Sendeunternehmens
Dieser Abschnitt schützt die Rechte von Sendeunternehmen.
Abschnitt 6 (§§ 87a–87e) → Schutz des Datenbankherstellers
Hier wird der Schutz für Datenbanken geregelt, die durch die Anordnung oder Auswahl ihrer Elemente eine eigenständige geistige Schöpfung darstellen.
Abschnitt 7 (§§ 87f–87k) → Schutz des Presseverlegers
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Rechten von Presseverlegern, insbesondere im digitalen Bereich.
UrhG → Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Urhebern und verwandten Leistungsschutzrechten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de