Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Dieser Teil behandelt die grundlegenden Bestimmungen des Urheberrechts, wie die Definition und den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke, die Rechte und Pflichten der Urheber sowie die Verwertungsrechte. Es wird erklärt, welche Werke geschützt sind (z. B. Sprachwerke, Musik, bildende Kunst), wer als Urheber gilt und welche Rechte dieser hat, wie das Veröffentlichungsrecht und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Auch die Verwertungsrechte, wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrechte, werden detailliert beschrieben. Zusätzlich werden Schranken des Urheberrechts und gesetzlich erlaubte Nutzungen behandelt, die beispielsweise für Unterrichtszwecke oder wissenschaftliche Forschung gelten.
Abschnitt 1 (§§ 1–1) → Allgemeines
Dieser Abschnitt bietet eine allgemeine Einführung in das Urheberrecht und erklärt, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gesetzlich geschützt sind.
Abschnitt 2 (§§ 2–6) → Das Werk
In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Werke urheberrechtlich geschützt sind.
Abschnitt 3 (§§ 7–10) → Der Urheber
Dieser Abschnitt definiert, wer als Urheber eines Werkes gilt, nämlich derjenige, der es geschaffen hat.
Abschnitt 4 (§§ 11–27) → Inhalt des Urheberrechts
Hier werden die Verwertungsrechte und die Persönlichkeitsrechte des Urhebers beschrieben.
Abschnitt 5 (§§ 28–44) → Rechtsverkehr im Urheberrecht
Dieser Abschnitt regelt den Übergang und die Nutzung von Urheberrechten.
Abschnitt 6 (§§ 44a–63a) → Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
Hier werden die Schranken des Urheberrechts, also gesetzlich erlaubte Nutzungen ohne Einwilligung des Urhebers, beschrieben.
Abschnitt 7 (§§ 64–69) → Dauer des Urheberrechts
Dieser Abschnitt beschreibt die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes, der in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet.
Abschnitt 8 (§§ 69a–69g) → Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Computerprogramme sind nach diesem Abschnitt urheberrechtlich geschützt, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind.
UrhG → Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Urhebern und verwandten Leistungsschutzrechten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de