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Urheberrechtliche Aspekte generativer KI

Künstliche Intelligenz berührt das Urheberrecht vor allem beim Training von Modellen und bei der Bereitstellung von Outputs. Zentrale Fragen betreffen Vervielfältigungshandlungen im Modell, Schranken (Text und Data Mining, Forschung), öffentliche Zugänglichmachung, Umgestaltungen und die Zurechnung von Nutzungshandlungen.

Sprachmodelle sind generative Systeme zur Verarbeitung und Erzeugung natürlicher Sprache. Im urheberrechtlichen Zusammenhang stellen sich insbesondere Fragen, ob und wann Trainingsinhalte im Modellzustand als Vervielfältigung zu werten sind (Memorisierung, § 16 UrhG), in welchem Umfang Vervielfältigungen durch Text und Data Mining privilegiert sind und wo deren Grenzen beim Training liegen (§ 44b UrhG; § 60d UrhG), ob die interaktive Bereitstellung von Outputs eine öffentliche Zugänglichmachung darstellt (§ 19a UrhG), wann veränderte Fassungen urheberrechtlich wiedererkennbare Teile übernehmen (§ 23 UrhG), wie Nutzungshandlungen zwischen Betreiber und Nutzer zurechenbar sind, sowie ob Schranken wie Zitat (§ 51 UrhG) oder Pastiche (§ 51a UrhG) und eine schlichte Einwilligung eingreifen.

siehe auch

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