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urheberrecht:unverzichtbarkeit_des_kuendigungsrechts
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Unverzichtbarkeit des Kündigungsrechts

§ 40 Abs. 2 des UrhG legt fest, dass auf das Kündigungsrecht im Voraus nicht verzichtet werden kann und andere Kündigungsrechte unberührt bleiben.

§ 40 (2) UrhG

Auf das Kündigungsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Andere vertragliche oder gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

siehe auch

§ 40 UrhG → Verträge über künftige Werke (§ 40 UrhG)
Regelt die Form, Kündigung und Auswirkungen von Verträgen über Nutzungsrechte an künftigen Werken.

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