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+ | ====== Tonträgerherstellerrechte ====== | ||
+ | -> [[P-Vermerk]] | ||
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+ | Ein [[Bandübernahmevertrag]] beinhaltet nicht zwangsläufig eine vollständige Übertragung der Tonträgerherstellerrechte. Vertragsparteien eines solchen Vertrags sind ein wirtschaftlicher Produzent und ein Tonträgervertriebsunternehmen, | ||
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+ | Dazu müssen die Tonträgerherstellerrechte nicht übertragen werden((vgl. hierzu Schulze in Dreier/ | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Tonträger]] |
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