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urheberrecht:text_und_data_mining

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 +====== Text und Data Mining ======
  
 +<note>
 +**§ 44b (1) UrhG**
 +
 +Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**§ 44b (2) UrhG**
 +
 +Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.
 +</note>
 +
 +
 +<note>
 +**§ 44b (3) UrhG**
 +
 +Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====