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urheberrecht:testamentarische_verfuegung_ueber_das_urheberrecht
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Testamentarische Verfügung über das Urheberrecht

§ 28 Abs. 2 des UrhG erlaubt dem Urheber, die Ausübung des Urheberrechts durch letztwillige Verfügung einem Testamentsvollstrecker zu übertragen, wobei § 2210 BGB nicht anwendbar ist.

§ 28 (2) UrhG

Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

siehe auch

§ 28 UrhG → Vererbung des Urheberrechts
Regelt die Vererbung des Urheberrechts und die Möglichkeit der testamentarischen Verfügung durch den Urheber.

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