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+ | ====== Tagesereignisse ====== | ||
+ | Nach § 50 UrhG [-> [[Berichterstattung über Tagesereignisse]]] ist zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, | ||
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+ | Unter einem Tagesereignis ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein | ||
+ | Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird.((BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 228/15 - Reformistischer Aufbruch II; m.V.a. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 285/99, GRUR 2002, 1050, 1051 [juris Rn. 19] = WRP 2002, 1302 - Zeitungsbericht als Tagesereignis; | ||
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+ | Ein zeitlich zurückliegendes Ereignis kann erneut zum Tagesereignis werden, wenn es wieder Gegenstand einer aktuellen Auseinandersetzung wird und dadurch abermals das Interesse der Öffentlichkeit weckt.((BGH, | ||
+ | Dreier in Dreier/ | ||
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+ | Dabei ist auch die Mitteilung der Vorgeschichte und der Hintergründe des Tagesereignisses privilegiert, | ||
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+ | Was als aktuelles Geschehen anzusehen ist, wird nicht allein durch den Zeitraum zwischen dem Ereignis und der Berichterstattung hierüber bestimmt, sondern auch durch die Qualität des Ereignisses, | ||
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+ | Bei der Beurteilung der Aktualität des Ereignisses ist danach zu unterscheiden, | ||
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+ | Zur Berichterstattung über ein Ereignis durch Einstellen eines Beitrags ins Internet ist das öffentliche Zugänglichmachen von Werken, die im Verlauf dieses Ereignisses wahrnehmbar werden, daher nur so lange nach § 50 UrhG in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig, wie das Ereignis, über das berichtet wird, noch als ein Tagesereignis anzusehen ist.((BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09 - Kunstausstellung im Online-Archiv)) | ||
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+ | Bei der Beurteilung der Frage, ob die Aktualität einer Kunstausstellung es rechtfertigt, | ||
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+ | § 50 UrhG -> [[Berichterstattung über Tagesereignisse]] |
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