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urheberrecht:sittenwidrigkeit_eines_urheberrechtlichen_lizenzvertrags [2022/06/27 08:18] – mfreund | urheberrecht:sittenwidrigkeit_eines_urheberrechtlichen_lizenzvertrags [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Sittenwidrigkeit eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags ====== | ||
+ | Für die Beurteilung, | ||
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+ | Für die Feststellung eines Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht | ||
+ | danach, was die Parteien sich nachfolgend einander gewährt haben((BGH, NJWRR 2011, 880 Rn. 15)). Ein geeignetes Mittel für die Bestimmung des objektiven Werts ist grundsätzlich der Marktvergleich.((BGH, | ||
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+ | Insbesondere im Urheberrecht kann jedoch auch der sich aus einer branchenüblichen Vertragspraxis ergebende Marktpreis für eine Seite unbillig sein, wenn er in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen steht. Denn der Urheber ist an den Erträgnissen und Vorteilen aus der Nutzung seines Werks angemessen | ||
+ | zu beteiligen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 138 (1) BGB -> [[Privatrecht: |
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