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urheberrecht:sittenwidrigkeit_eines_urheberrechtlichen_lizenzvertrags

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 +====== Sittenwidrigkeit eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags ======
  
 +Für die Beurteilung, ob Verträge über die Komposition und Produktion von Musik für eine Fernsehserie sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Musik und deren Verlag [-> [[Lizenzvertrag]]] wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB [-> [[Privatrecht:Sittenwidrigkeit]]] sind, ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen. Zu diesem Zeitpunkt nicht absehbare Entwicklungen bleiben außer Betracht.((BGH, Urteil vom 21. April 2022 - I ZR 214/20 - Dr. Stefan Frank))
 +
 +Für die Feststellung eines Missverhältnisses kommt es auf die objektiven Werte der Leistungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht
 +danach, was die Parteien sich nachfolgend einander gewährt haben((BGH, NJWRR 2011, 880 Rn. 15)). Ein geeignetes Mittel für die Bestimmung des objektiven Werts ist grundsätzlich der Marktvergleich.((BGH, Urteil vom 21. April 2022 - I ZR 214/20 - Dr. Stefan Frank; m.V.a. BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 278/01, BGHZ 154, 154, 159 [juris Rn. 13]))
 +
 +Insbesondere im Urheberrecht kann jedoch auch der sich aus einer branchenüblichen Vertragspraxis ergebende Marktpreis für eine Seite unbillig sein, wenn er in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen steht. Denn der Urheber ist an den Erträgnissen und Vorteilen aus der Nutzung seines Werks angemessen
 +zu beteiligen.((BGH, Urteil vom 21. April 2022 - I ZR 214/20 - Dr. Stefan Frank; m.V.a. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 604 [juris Rn. 29] = WRP 2002, 715 - Musikfragmente; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 22 - Talking to Addison; Beschluss vom 17. Juni 2021 - I ZB 93/20, GRUR 2021, 1297 Rn. 80 = WRP 2021, 1302 - Werknutzer; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern, BT-Drucks. 14/8058, S. 18))
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 +===== siehe auch =====
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 +§ 138 (1) BGB -> [[Privatrecht:Sittenwidrigkeit]]