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urheberrecht:sampling

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 ====== Sampling ====== ====== Sampling ======
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 +§ 51a UrhG -> [[Pastiches]]
  
 Die Technik des elektronischen Kopierens von Audiofragmenten (Sampling), bei der ein Nutzer - zumeist mit Hilfe elektronischer Geräte - einem Tonträger ein Audiofragment entnimmt und dieses zur Schaffung eines neuen Die Technik des elektronischen Kopierens von Audiofragmenten (Sampling), bei der ein Nutzer - zumeist mit Hilfe elektronischer Geräte - einem Tonträger ein Audiofragment entnimmt und dieses zur Schaffung eines neuen
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 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
-§ 85 (1) UrhG -> [[Verwertungsrechte des Tonträgerherstellers]]+§ 85 (1) UrhG -> [[Verwertungsrechte des Tonträgerherstellers]] \\ 
 +§ 51a UrhG -> [[Pastiches]] \\
  
 -> [[Musikzitat]] -> [[Musikzitat]]
  
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