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+ | ====== Presseveröffentlichung ====== | ||
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+ | **§ 87f (1) UrhG** | ||
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+ | Presseveröffentlichung ist eine hauptsächlich aus Schriftwerken journalistischer Art bestehende Sammlung, die auch sonstige Werke oder nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände enthalten kann, und die | ||
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+ | 1. eine Einzelausgabe in einer unter einem einheitlichen Titel periodisch erscheinenden oder regelmäßig aktualisierten Veröffentlichung, | ||
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+ | 2. dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über Nachrichten oder andere Themen zu informieren, | ||
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+ | 3. unabhängig vom Medium auf Initiative eines Presseverlegers nach Absatz 2 unter seiner redaktionellen Verantwortung und Aufsicht veröffentlicht wird. | ||
+ | Periodika, die für wissenschaftliche oder akademische Zwecke verlegt werden, sind keine Presseveröffentlichungen. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 87f-k UrhG -> [[Schutz des Presseverlegers]] | ||
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