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Mit dem Kriterium "recht viele Personen" | Mit dem Kriterium "recht viele Personen" | ||
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Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet " | Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet " | ||
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Um eine " | Um eine " | ||
Kriteriums "recht viele Personen" | Kriteriums "recht viele Personen" | ||
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Hinsichtlich des letztgenannten Kriteriums ist die kumulative Wirkung zu beachten, die sich aus der Zugänglichmachung der Werke bei den potentiellen Adressaten ergibt. Daher kommt es nicht nur darauf an, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu demselben Werk haben, sondern auch, wie viele von ihnen nacheinander Zugang | Hinsichtlich des letztgenannten Kriteriums ist die kumulative Wirkung zu beachten, die sich aus der Zugänglichmachung der Werke bei den potentiellen Adressaten ergibt. Daher kommt es nicht nur darauf an, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu demselben Werk haben, sondern auch, wie viele von ihnen nacheinander Zugang | ||
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Erfolgen die ursprüngliche und die nachfolgende Wiedergabe im Internet, handelt es sich um dasselbe technische Verfahren.((BGH, | Erfolgen die ursprüngliche und die nachfolgende Wiedergabe im Internet, handelt es sich um dasselbe technische Verfahren.((BGH, | ||
+ | Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des " | ||
+ | Die Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG sieht vor, dass jede Handlung der öffentlichen Wiedergabe eines Werks vom Urheberrechtsinhaber erlaubt werden muss.((vgl. EuGH, GRUR 2016, 1152 Rn. 43 - GS | ||
+ | Media/ | ||
- | Die Einbettung | + | ==== Hotelgäste ==== |
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+ | Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, | ||
+ | Zahl potentieller Leistungsempfänger darstellen, weil der Zugang dieser Gäste zu den Dienstleistungen des Hotels grundsätzlich | ||
+ | |||
+ | In allen diesen Fällen beruht der Zugang zu den jeweils angebotenen Dienstleistungen | ||
- | Die Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG sieht vor, | + | ==== Seniorenwohnheim ==== |
- | dass jede Handlung der öffentlichen Wiedergabe eines Werks vom Urheberrechtsinhaber | + | |
- | erlaubt werden muss (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1152 Rn. 43 - GS | + | |
- | Media/ | + | |
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie | Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie |
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