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- | Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG hat zwei Tatbestandsmerkmale, | + | Der Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" gemäß |
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+ | Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Begriff der Öffentlichkeit nur bei einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfüllt.((BGH, | ||
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+ | Um eine " | ||
+ | - C-135/10, GRUR 2012, 593 [juris Rn. 85] = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso; | ||
+ | Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10, GRUR 2012, 597 [juris Rn. 34] - PPL/ | ||
+ | Irland)) | ||
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+ | Mit dem Kriterium "recht viele Personen" | ||
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Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet " | Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet " | ||
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