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urheberrecht:nutzungsvorbehalt

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Nutzungsvorbehalt

§ 44b (3) UrhG → Nutzungsvorbehalt durch Rechtsinhaber
Beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Rechtsinhaber die Nutzung für Text und Data Mining vorbehalten kann, insbesondere die Notwendigkeit eines maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalts bei online zugänglichen Werken.

siehe auch

urheberrecht/nutzungsvorbehalt.txt · Zuletzt geändert: von mfreund