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+ | ====== Musikzitat ====== | ||
+ | § 51 UrhG -> [[Zitate]] \\ | ||
+ | § 51a UrhG -> [[Karikatur, | ||
+ | -> [[Sampling]] \\ | ||
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+ | Nach § 51 Satz 1 UrhG [-> [[Zitate]]] ist die Vervielfältigung eines veröffentlichten Werks zum Zwecke des Zitats zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.((BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 115/16 - Metall auf Metall IV)) | ||
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+ | Zulässig ist dies nach § 51 Satz 2 Nr. 3 UrhG insbesondere, | ||
+ | Werks der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Wird in diesen Fällen ein Werk oder ein Teil eines Werks vervielfältigt, | ||
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+ | Beim Musikzitat wird der Zitatzweck zwar insoweit weiter verstanden, als die Anführung einer einzelnen Stelle eines fremden Musikwerks in einem selbständigen Musikwerk im Einzelfall etwa auch als Stilmittel des Anklangs oder Kontrasts einschließlich der " | ||
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+ | Im Rahmen des Zitatrechts kommt es also nicht darauf an, ob der Inhalt des Zitats von einer | ||
+ | Person, die das Original kennt, als solcher identifiziert werden kann, sondern vielmehr darauf, dass die Fremdheit des Inhalts erkannt wird.((BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 115/16 - Metall auf Metall IV; m.V.a. Stieper, ZUM | ||
+ | 2019, 713, 719)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 51 UrhG -> [[Zitate]] \\ | ||
+ | § 51a UrhG -> [[Karikatur, |
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