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urheberrecht:karikatur_parodie_und_pastiche

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 Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des [[Pastiches]]. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des [[Pastiches]]. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
 </note> </note>
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 +-> [[Pastiches]] \\
 +-> [[Karikaturen und Parodien]] \\
  
 § 51a UrhG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k und Abs. 4 der Richtlinie 2001/29/EG und ist deshalb richtlinienkonform auszulegen. Nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG können die Mitgliedstaaten Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Artikeln 2 und 3 der Richtlinie vorgesehenen Rechte - darunter das Vervielfältigungsrecht der Urheber in Bezug auf ihre Werke (Art. 2 Buchst. a), der ausübenden Künstler in Bezug auf die Aufzeichnungen ihrer Darbietungen (Art. 2 Buchst. b) und der Tonträgerhersteller in Bezug auf ihre § 51a UrhG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k und Abs. 4 der Richtlinie 2001/29/EG und ist deshalb richtlinienkonform auszulegen. Nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG können die Mitgliedstaaten Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Artikeln 2 und 3 der Richtlinie vorgesehenen Rechte - darunter das Vervielfältigungsrecht der Urheber in Bezug auf ihre Werke (Art. 2 Buchst. a), der ausübenden Künstler in Bezug auf die Aufzeichnungen ihrer Darbietungen (Art. 2 Buchst. b) und der Tonträgerhersteller in Bezug auf ihre
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 dieser Richtlinie zuwiderliefe((EuGH, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 16] - Deckmyn und Vrijheidsfonds)). Dies dürfte in gleicher Weise für den in der Vorschrift enthaltenen Begriff des Pastiche gelten.((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V)) dieser Richtlinie zuwiderliefe((EuGH, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 16] - Deckmyn und Vrijheidsfonds)). Dies dürfte in gleicher Weise für den in der Vorschrift enthaltenen Begriff des Pastiche gelten.((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V))
  
--> [[Pastiches]]+
  
  
urheberrecht/karikatur_parodie_und_pastiche.1696405313.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/04 07:41 von mfreund