Die Verletzung eines inländischen Urheberrechts [→ Urheberrechtsverletzung] durch ein Verhalten, das seinen Schwerpunkt im Ausland hat, setzt voraus, dass das Verhalten einen hinreichenden Inlandsbezug aufweist.1)
Im Urheberrecht gilt ebenso wie im Kennzeichenrecht das Territorialitätsprinzip, sodass urheberrechtliche Ansprüche eine Nutzungshandlung im Inland voraussetzen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de