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urheberrecht:gemeinsame_vorschriften_fuer_gesetzlich_erlaubte_nutzungen

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 +====== Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen ======
  
 +Unterabschnitt 6 UrhG 
 +
 +§ 62 UrhG -> [[Änderungsverbot]] \\
 +§ 63 UrhG -> [[Quellenangabe]] \\
 +§ 63a UrhG -> [[Gesetzliche Vergütungsansprüche]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Abschnitt 6 UrhG -> [[Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen]]
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