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urheberrecht:fiktive_lizenzgebuehr_bei_fehlender_urhebernennung

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 +====== Fiktive Lizenzgebuehr bei fehlender Urhebernennung ======
  
 +Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines für die fehlende Urhebernennung verursachten Vermögensschadens geschuldet ist, kann in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen werden, die für die jeweilige Nutzung (hier das Vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen der Fotografie) zu zahlen ist.((BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 187/17; m.V.a. BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13, GRUR 2015, 780 Rn. 36 bis 40 = WRP 2015, 972 - Motorradteile, mwN))
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 +===== siehe auch =====
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 +-> [[Schadenersatzanspruch ]]