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urheberrecht:dramatisch-musikalische_werke

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 +====== Dramatisch-musikalische werke ======
  
 +Unter dramatisch-musikalischen Werken [-> [[Bühnenmusik]]] sind alle Werke zu verstehen, die als dramatisch-musikalische Werke „in Szene“ gesetzt werden können, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zweck geschaffen worden sind.((BGH, Urt. v. 3. Juli 2008 - I ZR 204/05 - Musical Starlights; m.V.a. vgl. BGHZ 142, 388, 395 f. - Musical-Gala))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Bühnenmäßige Darstellung]]
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