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urheberrecht:buehnenmusik

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 +====== Bühnenmusik ======
  
 +Unter den Begriff der Bühnenmusik [-> [[Bühnenmässige Darstellung]]] fällt jedenfalls Musik im Sprechtheater, also Schauspielmusik.((BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 107/21; m.V.a. Staudt/Hendel in Heker/Riesenhuber, Recht und Praxis der GEMA, 3. Aufl., Kap. 7 Rn. 66; Staats, Aufführungsrecht und kollektive Wahrnehmung bei Werken der Musik, 2004,S. 102))
 +
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 +===== siehe auch =====
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 +§ 19 (2) UrhG -> [[Aufführungsrecht]]
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