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urheberrecht:branchenuebliche_verguetungssaetze_und_tarife

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 +====== Branchenübliche Vergütungssätze und Tarife ======
 +
 +Bei der Festsetzung einer angemessenen [[Lizenzgebühr]] liegt es nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat. Deshalb ist zu prüfen, ob es für die einschlägige Nutzungsart Tarifwerke von Verwertungsgesellschaften oder Vergütungssätze anderer Organisationen gibt, die als allgemein übliche Vergütungssätze anzusehen sind.((BGH, Beschl. v. 20. September 2012 - I ZR 177/11; m.w.N.))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 97 (2) S. 3 UrhG -> [[Schadensersatz nach Lizenzanalogie]]
  
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