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urheberrecht:besondere_gesetzlich_erlaubte_nutzungen_nicht_verfuegbarer_werke

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 +====== Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke ======
  
 +
 +Unterabschnitt 5a UrhG
 +
 +§ 61d UrhG -> [[Nicht verfügbare Werke]] \\
 +§ 61e UrhG -> [[Verordnungsermächtigung]] \\
 +§ 61f UrhG -> [[Information über nicht verfügbare Werke]] \\
 +§ 61g UrhG -> [[Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Abschnitt 6 UrhG -> [[Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen]]
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