Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 61a Abs. 5 des UrhG bestimmt, dass eine sorgfältige Suche nicht erforderlich ist für Bestandsinhalte, die bereits als verwaist in der Datenbank des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt erfasst sind.
Einer sorgfältigen Suche bedarf es nicht für Bestandsinhalte, die bereits in der Datenbank des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle) als verwaist erfasst sind.
§ 61a UrhG → Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
Regelt die Durchführung und Dokumentation der sorgfältigen Suche nach Rechtsinhabern.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de