Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:anwendung_sonstiger_rechtsvorschriften

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

urheberrecht:anwendung_sonstiger_rechtsvorschriften [2022/06/21 08:26] – angelegt mfreundurheberrecht:anwendung_sonstiger_rechtsvorschriften [2023/07/25 08:25] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften ======
  
 +<note>
 +**§ 69g (1) UrhG**
 +
 +Die Bestimmungen dieses Abschnitts lassen die Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften auf Computerprogramme, insbesondere über den Schutz von Erfindungen, Topographien von Halbleitererzeugnissen, Marken und den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb einschließlich des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowie schuldrechtliche Vereinbarungen unberührt.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 69g (2) UrhG -> [[Vertragsrecht]]