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urheberrecht:anspruch_auf_ueberlassung_gegen_verguetung
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Anspruch auf Überlassung gegen Vergütung

§ 98 Abs. 3 des UrhG erlaubt es dem Verletzten, statt der Vernichtung die Überlassung der im Eigentum des Verletzers stehenden Vervielfältigungsstücke gegen eine angemessene Vergütung zu verlangen, die die Herstellungskosten nicht übersteigen darf.

§ 98 (3) UrhG

Statt der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann der Verletzte verlangen, dass ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verletzers stehen, gegen eine angemessene Vergütung, welche die Herstellungskosten nicht übersteigen darf, überlassen werden.

siehe auch

§ 98 UrhG → Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
Regelt Ansprüche auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung bei Urheberrechtsverletzungen.

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