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urheberrecht:adressaten_der_richtlinie_ueber_den_rechtsschutz_von_computerprogrammen

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Adressaten

Artikel 12 der Richtlinie 2009/24/EG legt fest, dass die Richtlinie an die Mitgliedstaaten gerichtet ist.

Artikel 12 Richtlinie 2009/24/EG

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

siehe auch

Richtlinie 2009/24/EG, Kapitel 3 → Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen
Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien und Mittel zur Umgehung von Schutzmechanismen sowie die Anwendung anderer Rechtsvorschriften.

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