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upc:zwischenverfahren_berufung

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Zwischenverfahren – Berufung (EPGVO)

Dieses Kapitel beschreibt die Rolle des Berichterstatters im Zwischenverfahren vor dem Berufungsgericht, einschließlich der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und der Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Verhandlung. Es werden die Anforderungen an die Verfahrensleitung und die Ladung zur mündlichen Verhandlung festgelegt.

Regel 239 → Rolle des Berichterstatters
Beschreibt die Aufgaben des Berichterstatters im Zwischenverfahren vor dem Berufungsgericht, einschließlich der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung.

siehe auch

EPGVO Teil 4, Kapitel 2 (Regel 239) → Verfahren vor dem Berufungsgericht (EPGVO)
Übergeordnete Seite mit allen Kapiteln zu Teil 4.

Schriftliches Verfahren – Berufung (EPGVO)
Das vorausgehende Kapitel 1 zum schriftlichen Verfahren vor dem Berufungsgericht.

Mündliches Verfahren – Berufung (EPGVO)
Das nachfolgende Kapitel 3 zum mündlichen Verfahren vor dem Berufungsgericht.

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