Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Artikel 7 (2) → Sitz und Abteilungen der Zentralkammer
Die Zentralkammer hat ihren Sitz in Paris und verfügt über Abteilungen in London und München. Die Verfahren werden gemäß Anhang II verteilt.
Auch wenn die Berücksichtigung von Entscheidungen anderer Instanzen die Harmonisierung von Entscheidungen zur Gültigkeit eines europäischen Patents fördern kann, ist es nicht Aufgabe der Zentralkammer, Entscheidungen anderer Gerichte oder des Berufungsgerichts des EPG in Verfahren zu einem abgetrennten Patent zu überprüfen.1)
Artikel 7 (2) → Sitz und Abteilungen der Zentralkammer
Die Zentralkammer hat ihren Sitz in Paris und verfügt über Abteilungen in London und München. Die Verfahren werden gemäß Anhang II verteilt.
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