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upc:wert_der_klage

Wert der Klage

Der „Wert der Klage“ (auch „Streitwert“ genannt) bezieht sich auf den finanziellen Wert, der einer Klage zugeschrieben wird, insbesondere im Kontext von Patentverletzungsklagen. Dieser Wert wird vom Berichterstatter während des Zwischenverfahrens festgelegt [→ Bestimmung des Werts der Klage], wobei der von den Parteien veranschlagte Wert berücksichtigt wird. Der festgesetzte, unwidersprochen gebliebene Streitwert entspricht in Ermangelung besserer Erkenntnisse der Angabe in der Klageschrift und der Nichtigkeitswiderklage.1) Der festgesetzte Wert der Klage ist entscheidend für die Berechnung von streitwertabhängigen Gerichtsgebühren.

siehe auch

1)
EPG, Lokalkammer Mannheim, Entscheidung vom 27. März 2026 – UPC_CFI_1390/2025 – Nokia Technologies Oy ./. Warner Bros. Discovery Inc u.a.
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