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upc:versaeumnisentscheidung

Versäumnisentscheidung (EPGVO)

Dieses Kapitel beschreibt die Regeln für den Erlass von Versäumnisentscheidungen durch das Gericht erster Instanz und das Berufungsgericht. Es werden die Anforderungen an den Antrag auf Versäumnisentscheidung, die Prüfung der Formerfordernisse und die Entscheidung des Gerichts festgelegt. Zudem werden die Regeln für den Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung beschrieben.

Regel 355 → Versäumnisentscheidung (Gericht erster Instanz)
Erlaubt dem Gericht, auf Antrag eine Versäumnisentscheidung gegen eine Partei zu erlassen, wenn diese eine Handlung innerhalb der festgesetzten Frist versäumt oder nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint.

Regel 356 → Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung
Erlaubt einer Partei, gegen eine Versäumnisentscheidung Einspruch zu erheben, und beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für den Einspruch.

Regel 357 → Versäumnisentscheidung (Berufungsgericht)
Legt fest, dass die Regeln für Versäumnisentscheidungen des Gerichts erster Instanz entsprechend auf das Berufungsgericht angewendet werden.

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