Im Rahmen der Verletzungsprüfung ist entscheidend, ob die angegriffene Ausführungsform alle im Patentanspruch definierten technischen Merkmale, einschließlich struktureller, funktionaler und gegebenenfalls wirkungsbezogener Elemente, verwirklicht. Eine Verletzung liegt nur vor, wenn alle Merkmale erfüllt sind [→ Prüfung der Merkmalsverwirklichung].
→ Patentverletzung
Die unbefugte Nutzung, Herstellung, den Verkauf oder das Angebot zum Verkauf eines patentgeschützten Produkts oder Verfahrens.
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