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upc:struktur_des_gerichts_erster_instanz

Struktur des Gerichts erster Instanz

Artikel 7 (1) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Struktur des Gerichts erster Instanz, das eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern umfasst.

siehe auch

Artikel 7 → Gericht erster Instanz
Regelt die Struktur und Organisation des Gerichts erster Instanz, einschließlich der Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.

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