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upc:stimmrecht_der_vertragsmitgliedstaaten

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Stimmrecht der Vertragsmitgliedstaaten

Artikel 13 (2) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt das Stimmrecht der Vertragsmitgliedstaaten im Haushaltsausschuss.

siehe auch

Artikel 13 → Haushaltsausschuss
Regelt die Zusammensetzung und die Entscheidungsfindung des Haushaltsausschusses.

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