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upc:sprache_der_klage_auf_feststellung_der_nichtverletzung

Sprache der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung

Regel 64 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Sprache, in der die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen ist.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.

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