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upc:sachverstaendigengutachten

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Sachverständigengutachten

Regel 187 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass das Gericht die Parteien auffordert, sich schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung zu dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen zu äußern.

Regel 187 EPGVO

Sobald das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen dem Gericht vorgelegt worden ist, fordert das Gericht die Parteien auf, sich schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung dazu zu äußern.

Artikel 57 (4) EPGÜ und Regel 187 EPGVO regeln die Bereitstellung und Erörterung der Gutachten gerichtlicher Sachverständiger; sie finden keine Anwendung auf die nach Artikel 60 EPGÜ und Regel 196 EPGVO erstellte ausführliche Beschreibung im Rahmen einer Beweissicherung oder Inspektion.1)

Für die Anordnung eines Ergänzungsgutachtens zu einer solchen ausführlichen Beschreibung durch die sachverständige Person fehlt es an einer Rechtsgrundlage, da der Zweck der Beweissicherungs- und Inspektionsmaßnahmen nicht in der abschließenden Klärung streitiger Fragen, sondern in der Gewinnung von Beweismitteln für ein späteres Hauptsache- oder einstweiliges Verfügungsverfahren besteht.2)

Der Schutz des Antragsgegners wird im Stadium der Beweissicherung insbesondere durch den nach Regel 197.3 EPGVO vorgesehenen Antrag auf Prüfung der Anordnung und dadurch gewährleistet, dass die nach Regel 196.2 EPGVO erlangten Ergebnisse nur in einem späteren Hauptsacheverfahren verwendet werden dürfen, in dem Einwände gegen die materielle Richtigkeit der ausführlichen Beschreibung geltend gemacht werden können; die Einholung eines Ergänzungsgutachtens ist hierfür nicht erforderlich.3)

siehe auch

EPGVO, Teil 2, Kapitel 2 → Gerichtliche Sachverständige
Beschreibt die Bestellung und Pflichten von gerichtlichen Sachverständigen.

1) , 3)
EPG, Lokalkammer Düsseldorf, Anordnung vom 23. Januar 2026 – UPC_CFI_1325/2025 – Van Loon Beheer Nederland/Inverquark
2)
EPG, Lokalkammer Düsseldorf, Anordnung vom 23. Januar 2026 – UPC_CFI_1325/2025 – Van Loon Beheer Nederland/Inverquark; m.V.a. EPG, Berufungskammer, Anordnung vom 28. Mai 2025 – UPC_CoA_239/2025 – Centripetal/Palo Alto Networks; EPG, Berufungskammer, Beschl. vom 23. Juli 2024 – UPC_CoA_177/2024 – Progress Maschinen & Automation/AWM; EPG, Lokalkammer Brüssel, Order vom 12. November 2025 – UPC_CFI_407/2025 – Organon Heist/Genentech
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