Das Register für den einheitlichen Patentschutz ist ein spezielles Register, das Teil des Europäischen Patentregisters ist. In diesem Register werden alle relevanten Informationen zu europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung erfasst. Dazu gehören unter anderem Einträge zur einheitlichen Wirkung selbst sowie zu Änderungen wie Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Nichtigerklärungen oder das Erlöschen solcher Patente.
Artikel 2 (d) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Europäisches Patentregister
Bezeichnet das gemäß Artikel 127 EPÜ beim EPA geführte Register.
Artikel 2 (e) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Register für den einheitlichen Patentschutz
Bezeichnet das zum Europäischen Patentregister gehörende Register, in das die einheitliche Wirkung und etwaige Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Nichtigerklärungen oder ein etwaiges Erlöschen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eingetragen werden.
Artikel 9 (1) b) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Eingliederung des Registers für den einheitlichen Patentschutz
Regelt die Eingliederung des Registers für den einheitlichen Patentschutz in das Europäische Patentregister.
Darüber hinaus erwähnt die EPGVO in Regel 8.5 [→ Vermutung der Inhaberschaft und Anmelderschaft] den Begriff „nationales Patentregister“ im Kontext der Bestimmung der Personen, die als Inhaber von klassischen europäischen Patenten gemäß den nationalen Patentrechten der jeweiligen Mitgliedstaaten registriert werden können.
→ Register für den einheitlichen Patentschutz
Bezeichnet das zum Europäischen Patentregister gehörende Register, in das die einheitliche Wirkung und etwaige Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Nichtigerklärungen oder ein etwaiges Erlöschen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eingetragen werden.
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