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upc:organisation_und_verfahrensvorschriften

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Organisation und Verfahrensvorschriften

Teil 3 des EPGÜ regelt die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Einheitlichen Patentgerichts. Die sechs Kapitel umfassen allgemeine Verfahrensvorschriften, Verfahrenssprachen, Verfahrensabläufe, die weitreichenden Befugnisse des Gerichts, Rechtsmittel sowie Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen.

EPGÜ Teil 3, Kapitel I (Artikel 40-48) → Allgemeine Verfahrensvorschriften (EPGÜ)
Beschreibt die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen: Satzung, Verfahrensordnung, Verhältnismäßigkeit, Fairness und elektronische Verfahren.

EPGÜ Teil 3, Kapitel II (Artikel 49-51) → Verfahrenssprachen
Regelt die Verfahrenssprachen vor dem Gericht erster Instanz und dem Berufungsgericht sowie weitere Sprachenregelungen.

EPGÜ Teil 3, Kapitel III (Artikel 52-55) → Verfahren vor dem Gericht
Beschreibt den Verfahrensablauf: schriftliches Verfahren, Zwischenverfahren, mündliches Verfahren, Beweismittel und Beweislast.

EPGÜ Teil 3, Kapitel IV (Artikel 56-72) → Befugnisse des Gerichts
Behandelt die weitreichenden Befugnisse: Beweissicherung, einstweilige Maßnahmen, Verfügungen, Schadenersatz, Kosten und Verjährung.

EPGÜ Teil 3, Kapitel V (Artikel 73-75) → Rechtsmittel
Regelt Berufung, Wirkung der Berufung und Entscheidung über die Berufung.

EPGÜ Teil 3, Kapitel VI (Artikel 76-82) → Entscheidungen
Beschreibt die Anforderungen an Entscheidungen: Entscheidungsgrundlage, Formerfordernisse, Vergleich, Veröffentlichung und Vollstreckung.

siehe auch

EPGÜ Teil 3 (Artikel 40-82) → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht.

Teil 2 → Finanzvorschriften
Finanzvorschriften des EPGÜ.

Teil 4 → Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen des EPGÜ.

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