Dieses Kapitel beschreibt die organisatorischen Regeln des Gerichts, einschließlich der Rangfolge der Richter, der Sitzungen des Gerichts und der Reihenfolge der Behandlung von Klagen. Es werden die Anforderungen an die Zusammensetzung der Spruchkörper, die Zuweisung der Klagen und die Anwendung von Artikel 7 der Satzung festgelegt.
Regel 341 → Rangfolge
Legt die Rangfolge der Richter nach ihrem Dienstalter und Lebensalter fest und beschreibt die Bedingungen für die Wiederernennung und die Bestimmung des Vorsitzenden Richters.
Regel 342 → Tag, Zeit und Ort der Sitzungen des Gerichts
Bestimmt die Dauer der Gerichtsferien und erlaubt dem Gericht, Sitzungen an einem anderen Ort als seinem Sitz abzuhalten.
Regel 343 → Reihenfolge der Behandlung
Legt fest, dass das Gericht die bei ihm anhängigen Klagen in der Reihenfolge behandelt, in der sie zur mündlichen Verhandlung reif sind, und erlaubt dem Vorsitzenden Richter, bestimmte Klagen vorrangig zu behandeln oder zurückzustellen.
Regel 344 → Beratungen
Bestimmt, dass die Beratungen des Gerichts nicht öffentlich sind und beschreibt den Ablauf der Beratung und die Teilnahme der Richter.
Regel 345 → Zusammensetzung der Spruchkörper und Zuweisung der Klagen
Regelt die Zuweisung der Richter zu den Spruchkörpern und die Zuweisung der Klagen zu den Spruchkörpern nach einem Geschäftsverteilungsplan.
Regel 346 → Anwendung von Artikel 7 der Satzung
Beschreibt das Verfahren für die Ablehnung eines Richters und die Entscheidung des Präsidenten des Gerichts erster Instanz oder des Berufungsgerichts über die Ablehnung.
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