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Non-Practicing Entity (NPE)

Eine Non-Practicing Entity (NPE) ist ein Unternehmen oder eine Organisation, die Patente besitzt und durchsetzt, jedoch selbst keine Produkte herstellt oder Dienstleistungen anbietet, die diese Patente nutzen. Solche Einheiten generieren üblicherweise Einnahmen durch Lizenzvergabe oder Rechtsstreitigkeiten wegen Patentverletzungen.

In Deutschland wird hierfür häufig der neutralere Ausdruck Patentverwertungsgesellschaft verwendet, insbesondere wenn es um die wirtschaftliche Nutzung technischer Schutzrechte geht – etwa durch Forschungseinrichtungen oder Technologietransferstellen.

Daneben existiert auch der umgangssprachlich und negativ konnotierte Begriff „Patenttroll“, der auf solche NPEs abzielt, die Patente angeblich primär in aggressiver oder spekulativer Weise einsetzen, etwa durch massenhafte Klagen mit dem Ziel, Vergleichszahlungen zu erzwingen. Auch sogenannte „Patenttrolle“ verfügen über rechtlich geschützte Ausschließlichkeitsrechte – nämlich Patente, die sie entweder selbst angemeldet oder rechtmäßig erworben haben. Daraus ergibt sich das legitime Recht, gegen Patentverletzungen vorzugehen, selbst wenn sie keine eigenen Produkte herstellen. Das Patentsystem basiert auf dem Grundsatz, dass geistiges Eigentum – unabhängig von der wirtschaftlichen Aktivität des Inhabers – durchsetzbar ist. Auch das Einheitspatentgericht (EPG) erkennt das ausdrücklich an. Beispielsweise macht das Gericht unmissverständlich klar, dass der Status als NPE keine Schlechterstellung im Prozessrecht wie etwa erhöhte Sicherheitsleistungen oder Beweislastverschiebungen begründet.1)

siehe auch

1)
vgl. EPG, Lokalkammer Düsseldorf, Beschl. v. 15. Juni 2025 – UPC_CFI_26/2025
upc/non-practicing_entity.txt · Zuletzt geändert: von mfreund