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upc:mitgliedstaat

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Mitgliedstaat

Artikel 2 (b) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Artikel 2 (b)

„Mitgliedstaat“ bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

siehe auch

Artikel 2 → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Übereinkommens verwendet werden.

upc/mitgliedstaat.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/22 07:39 von mfreund