Das Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen wird in diesem Kapitel eingeführt. Es bietet alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation und Schiedsverfahren für Patentstreitigkeiten an, wobei jedoch ein Patent weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden kann. Das Zentrum erstellt eine Mediations- und Schiedsordnung und führt ein Verzeichnis von Mediatoren und Schiedsrichtern, die zur Streitbeilegung beitragen.
Artikel 35 → Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen
Ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen wird eingerichtet, um Patentstreitigkeiten auf alternativen Wegen beizulegen.
EPGÜ Teil 1, Kapitel VII (Artikel 35) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Allgemeine und institutionelle Bestimmungen des EPGÜ.
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de